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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,34754
LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19 B ER (https://dejure.org/2019,34754)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.08.2019 - L 22 LW 5/19 B ER (https://dejure.org/2019,34754)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. August 2019 - L 22 LW 5/19 B ER (https://dejure.org/2019,34754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 2 ALG, § 1 Abs 3 S 1 ALG, § 3 ALG, § 70 Abs 1 S 1 ALG vom 17.07.2001, § 70 Abs 1 S 1 Nr 1 ALG vom 12.04.2012
    Gesamtschuldnerische Haftung eines Landwirts und dessen Ehegatten für Beiträge zur landwirtschaftlichen Rentenversicherung - Irrelevanz des versicherungsrechtlichen Status - Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs 1 S 2 ALG iVm § 1 Abs 3 S 1 ALG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 40/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehefrau eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19
    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 40/00 R sei am engen Verständnis des Tatbestandsmerkmals "sind Landwirte" festzuhalten.

    Dass der Begriff "Landwirt" umfassend zu verstehen und nicht nur landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 ALG, sondern grundsätzlich auch deren Ehegatten einschließe, habe das BSG im Urteil vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 40/00 R bereits ausdrücklich festgestellt gehabt.

    Die Änderung ist erforderlich geworden aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 40/00 R).

    An dieser alten Fassung als dem seinerzeit maßgebenden Recht anknüpfend hat das BSG im Urteil vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 40/00 R (abgedruckt in SozR 3-5868 § 70 Nr. 1) zum einen entschieden:.

    Soweit sich der Antragsteller auf das Urteil des BSG vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 40/00 R bezieht, verkennt er dreierlei.

    Das BSG hat im Urteil vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 40/00 R lediglich - nur insoweit hat der Antragsteller recht - die gesamtschuldnerische Haftung deswegen von § 70 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ALG a. F. als nicht erfasst gesehen, weil diese Vorschrift daran anknüpfte, dass "beide Ehegatten versichert" sind.

    Der Gesetzgeber hat damit genau die Überlegungen umgesetzt, die das BSG im Urteil vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 40/00 R angestellt hat: "Da bereits mit dem Status eines Landwirts eine grundsätzliche Versicherungspflicht und damit auch im Falle einer Befreiung nach § 3 ALG ein latentes Versicherungsverhältnis verbunden ist, wäre es für den Gesetzgeber konsequent gewesen, zur Begründung einer gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten an den in (§ 70 Abs. 1 Satz 1) Halbsatz 1 ALG (a. F.) verwendeten Landwirtbegriff anzuknüpfen, wenn er eine allgemeine Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis hätte ausreichen lassen wollen.

    Auf eine tatsächliche Mitarbeit im landwirtschaftlichen Unternehmen kommt es bei der Fiktion des § 1 Abs. 3 ALG nicht an (so schon BSG, Urteil vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 40/00 R, Rdnr. 19, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19
    Es wird lediglich formal an dem Begriff des Landwirts angeknüpft, um die ihr zugedachte Funktion der Finanzierung der landwirtschaftlichen Rentenversicherung erfüllen zu können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 08. April 1987 - 2 BvR 909/82, Rdnr. 115, zitiert nach juris, abgedruckt in BVerfGE 75, 108: zur Künstlersozialabgabe).

    Dieses Grundrecht schützt nicht, wie das BVerfG stets betont hat, das Vermögen als solches gegen Eingriffe durch Auferlegung von Geldleistungspflichten, so dass die Funktion der Eigentumsgarantie, den Bestand der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögensrechte gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu bewahren, durch die Zahlung von Beiträgen nicht berührt wird (BVerfG, Beschluss vom 08. April 1987 - 2 BvR 909/82, Rdnr. 116, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Dezember 2003 - 1 BvR 558/99 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.

    Wie das BVerfG im Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 1 BvR 558/99 (abgedruckt in BVerfGE 109, 96) entschieden hat, wird durch § 1 Abs. 3 ALG nicht das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt.

  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn nach summarischer Prüfung des Verwaltungsaktes neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unsicherheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (so Bundesfinanzhof - BFH, Beschluss vom 02. November 2004 - XI S 15/04, Rdnr. 11, zitiert nach juris), also im Hauptsacheverfahren ein Erfolg wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg.

    Ist der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig, ist eine unbillige Härte ausgeschlossen, denn die Vollziehung zur Verwirklichung eines vom Gesetz vorgeschriebenen Rechtszustandes bedeutet lediglich die Durchsetzung der Rechtspflichten, die jedem anderen Betroffenen in derselben Situation obliegen (vgl. Meyer Ladewig, a. a. O., § 86a Rdnr. 27b; BFH, Beschluss vom 02. November 2004 - XI S 15/04, Rdnr. 18, zitiert nach juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. November 2005 - 4 EO 871/05, Rdnr. 36, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19
    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsaktes einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (so BVerfG, Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83, Rdnr. 19, zitiert nach juris, abgedruckt in BVerfGE 69, 220; BVerfG, Beschluss vom 10. April 2001 - 1 BvR 1577/00, Rdnr. 13, zitiert nach juris, m. w. N.,).
  • BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00

    Effektiver Rechtsschutz und sofortige Vollziehung einer Aufsichtsmaßnahme gem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19
    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsaktes einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (so BVerfG, Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83, Rdnr. 19, zitiert nach juris, abgedruckt in BVerfGE 69, 220; BVerfG, Beschluss vom 10. April 2001 - 1 BvR 1577/00, Rdnr. 13, zitiert nach juris, m. w. N.,).
  • OVG Thüringen, 01.11.2005 - 4 EO 871/05

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2019 - L 22 LW 5/19
    Ist der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig, ist eine unbillige Härte ausgeschlossen, denn die Vollziehung zur Verwirklichung eines vom Gesetz vorgeschriebenen Rechtszustandes bedeutet lediglich die Durchsetzung der Rechtspflichten, die jedem anderen Betroffenen in derselben Situation obliegen (vgl. Meyer Ladewig, a. a. O., § 86a Rdnr. 27b; BFH, Beschluss vom 02. November 2004 - XI S 15/04, Rdnr. 18, zitiert nach juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. November 2005 - 4 EO 871/05, Rdnr. 36, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 LW 9/19
    Die Haftung der Klägerin für die Beitragsforderung gegenüber ihrem Ehemann gem. § 70 Abs. 1 S. 2 ALG i.V.m. § 1 Abs. 3 ALG ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 5.8.2019 - L 22 LW 5/19 B ER - juris Rn. 44 ff.).
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